Das können Sie dann, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind die täglichen Dinge des Lebens ohne fremde Hilfe zu bewältigen.Der Weg., Leistungen aus der Pflegeversicherung genehmigt zu bekommen, führt immer über ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Karnkenkasse....
Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung...