HCI-Schiffsfonds MS WS Schlüter offenbar insolvent – Kapitalmarktrecht

HCI-Schiffsfonds MS WS Schlüter offenbar insolvent - Kapitalmarktrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Containerschiff MS WS Schlüter wurde im Jahr 2007 gebaut und als Fonds platziert. Nur wenige Jahre später droht dem Fonds nun scheinbar die Insolvenz. Für die Anleger bedeutet dies möglicherweise den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.

Die Krise der Containerschifffahrt ist nicht neu und setzt sich offenbar unvermindert fort. Mehrere HCI-Schiffsfonds und deren Anleger haben schon die Folgen der Krise zu spüren bekommen. Die Fonds geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Ausschüttungen an die Anleger fallen geringer aus als erwartet oder bleiben ganz aus und am Ende könnte sogar die Insolvenz stehen. Eine der Hauptursachen für die Krise sind aufgebaute Überkapazitäten. Dadurch sind die Schiffe nicht ausreichend ausgelastet.

Schiffsfonds-Anleger sind allerdings nicht schutzlos gestellt und müssen nicht tatenlos mitansehen, wie ihr Geld „untergeht“. Vielmehr können sie möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und einschätzen kann.

Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, in vielen Fällen recht gut. Denn offenbar ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. In diesen Fällen wurden Schiffsfonds oftmals als sichere Kapitalanlagen, die sich sogar zur Altersvorsorge eignen, angepriesen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben, die eben nicht nur Chancen auf ordentliche Renditen, sondern auch Risiken bis zum Totalverlust des investierten Kapitals in sich tragen. Über eben diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch schon detailliert aufgeklärt werden müssen.

Außerdem hätten die Banken offenlegen müssen, in welcher Höhe sie Provisionen für die Vermittlung erhält. Diese so genannten Kick-Backs können erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da der Käufer nur hier erkennt, on die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen den eigenen Interessen und denen des Käufers steht.

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